AGB's
Rolf Willy GmbH
Privatkellerei – Weinbau
Schafhohle 26
74226 Nordheim
Telefon: 07133-9501-0
Fax: 07133-9501-16
E-Mail: info@rolf-willy.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Rolf Willy GmbH gegenüber
Unternehmern
1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit
Unternehmern. Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Ihre abweichenden Bedingungen haben keine Gültigkeit, ihnen
wird hiermit widersprochen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Für Umfang, Inhalt und
Preisstellung jeder Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Teillieferungen sind zulässig. In unseren Preislisten aufgeführte Preise gelten als ortsüblich und
angemessen.
3.1 Für den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie Ihnen zumutbar sind.
3.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Lieferung ohne Abzug sofort
zahlbar. Skonti entfallen, wenn bei Eingang des skontierten Rechnungsbetrages noch fällige
Rechnungen offen sind. Wenn Sie mit der Zahlung einer unserer Rechnungen in Verzug
kommen, werden alle anderen noch ausstehenden Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
3.4 Sollte der Wein eines bestimmten Jahres nicht mehr vorrätig sein, ersetzen wir ihn durch
den nachfolgenden Jahrgang. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, dies bei
der Bestellung zu vermerken.
4. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn ihre
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Sie
können diese Rechte aber auch dann nur bei demselben abgeschlossenen Vertragsverhältnis
geltend machen. Sie sind nicht berechtigt, Ansprüche gleich welcher Art aus unserer
Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten. Nur Schecks werden erfüllungshalber angenommen.
5. Soweit die Gefahr nicht bereits zuvor auf Sie übergegangen ist, geht sie wie folgt auf Sie
über: Entweder mit Abholung, spätestens mit der Ablieferung oder mit der Übergabe an den
Spediteur oder Frachtführer, unabhängig davon ob frachtfrei, unfrei oder gegen
Kostenpauschale versandt wird, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Bei von
Ihnen zu vertretender Verzögerung der Lieferung geht die Gefahr mit der Anzeige der
Lieferbereitschaft auf Sie über.
6. Auf Wunsch versenden wir die Waren versichert auf Ihre Gefahr und Kosten.
7. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen Sie jetzt oder
künftig zustehen, gewähren Sie uns die folgenden Sicherheiten:
7.1 Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich
sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch für
bestrittene und/oder bedingte Forderungen. Sie sind berechtigt, die Waren im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange Sie nicht in
Zahlungsrückstand sind.
7.2 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware
entstehenden Forderungen treten Sie bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns
ab. Wir nehmen die Abtretungen hiermit an. Soweit wir unsere Forderungen in ein
Kontokorrentverhältnis mit Ihnen aufnehmen, erstreckt sich die Vorausabtretung auch auf die
entsprechende Saldoforderung.
7.3 Wir ermächtigen Sie widerruflich, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Rückstand sind, oder uns Scheck- oder
Wechselproteste, Zahlungseinstellungen oder negative Auskünfte über Sie bekannt werden.
7.4 Auf unser Verlangen sind Sie verpflichtet, uns ihre gemäß Punkt 7.2 erworbenen
Forderungen gegen Dritte einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung
bekanntzugeben mit der Aufforderung, nur an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die
Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der
Forderungen vorzunehmen.
7.5 Diese Einziehungsermächtigung gilt als widerrufen, wenn ein Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen oder auf Abgabe der eidesstattliche Versicherung
gestellt wird.
8. Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche, unbeschadet Punkt
9, wie folgt:
8.1 Offensichtliche und erkennbare Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind
unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Werktagen ab Ablieferung bzw. Abnahme schriftlich
zu rügen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
8.2 Versteckte Mängel sind von Kaufleuten spätestens 14 Werktage nach deren Entdeckung
schriftlich geltend zu machen. Kommen Sie den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt
die Ware als genehmigt.
8.3 Sie tragen die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Erfolgte eine
Mängelrüge zu Unrecht erstatten Sie unsere entstandenen Aufwendungen. Bei Mängeln
werden wir zunächst nach unserer Wahl entweder nachbessern oder mangelfreie Ersatzware
nachliefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen
oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unwesentlichen Mängeln scheiden Rücktritt und
Verweigerung von Abnahme oder Entgegennahme aus.
8.4 Unsere Verkaufsunterlagen und Produktbeschreibungen enthalten weder
Beschaffenheitsangaben, noch Eigenschaftszusicherungen dar. Maßgeblich ist alleine unsere
Auftragsbestätigung.
8.5 Auskristallisierung von Weinstein ist eine natürliche Erscheinung und kein Grund zur
Beanstandung.
8.6 Ihnen stehen nur dann weitere Ansprüche zu wenn Sie uns eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung nachweisen können. Der Schadenersatzanspruch für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Bei Ansprüchen aus Produkthaftung, Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit gelten keine Haftungseinschränkungen.
8.7 Sachmängelansprüche die nicht auf einem Verbrauchsgüterkauf beruhen verjähren soweit
uns nicht Arglist vorwerfbar ist, spätestens nach 1 Jahr ab Ablieferung, Abnahme, Versendung
der Fertigstellungsanzeige, der tatsächlichen Inbetriebnahme oder dem tatsächlichen
Nutzungsbeginn.
8.8 Rückgriffsansprüche von Ihnen als Besteller gegen uns als Lieferanten gemäß § 478 BGB
bestehen nur insoweit, als Sie mit Ihrem Abnehmer keine über die gesetzlichen
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben.
9. Sie haben ein Rücktrittsrecht, wenn wir Ihren Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung
mangelfreier Ersatzware nicht binnen vier Wochen erfüllen können. Darüber hinaus stehen
Ihnen keine weiteren Ansprüche, auch nicht auf Ersatz von
Verzugsschäden zu.
10.2 Bei nicht vorhersehbaren technischen oder Rohmaterialbeschaffungsschwierigkeiten sind
wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall bestehen keine weiteren ein- oder
wechselseitigen Ansprüche.
11. Lieferfristen und -termine, wie auch Montagefristen und -termine, sind nur verbindlich, wenn
diese von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Für Lieferumfang und Liefertermin ist
allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Von uns genannte Liefertermine sind
unverbindlich und geben den voraussichtlichen Versandtag der Ware ab Sitz Brackenheim an.
Ein schriftlich bestätigter Liefertermin gilt als eingehalten, wenn wir Ihnen die
Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt haben, die Ware unser Werk verlassen hat bzw. dem
Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person so übergeben wurde, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen
Anlieferung gerechnet werden kann.
11.1 Die Einhaltung von jedweden Fristen steht unter den kumulativen Bedingungen, dass Sie
sämtliche von Ihnen zu stellenden Unterlagen, mitzuteilenden Spezifikationen und Freigaben,
rechtzeitig vorlegen und die vereinbarten Zahlungen fristgerecht und vollständig leisten. Ist dies
nicht der Fall verlängern sich die Fristen entsprechend der von Ihnen zu vertretenden
Verzögerung.
11.2 Können wir Fristen aufgrund höherer Gewalt, z. B. Streik oder Aussperrung nicht
einhalten, verlängern sich die Vertragsfristen angemessen.
12.2 Bei nicht vorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden technischen oder
Rohmaterialbeschaffungsschwierigkeiten sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In
diesem Fall bestehen keine weiteren ein- oder wechselseitigen Ansprüche.
13.1 Dem technischen Fortschritt der Kellerwirtschaft dienende Änderungen können jederzeit
vorgenommen werden.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand, auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozeß, ist
Heilbronn für den Fall, daß die Parteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Das gleiche gilt, wenn Sie keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Sie nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt haben oder ihr Wohnsitz oder ihr
gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.3 Es gilt ausschließlich bzw. vorrangig das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN Kaufrecht
findet keine Anwendung.